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- Welche Voraussetzungen brauche ich?Wann und wie bewerbe ich mich?Zu welchem Zeitpunkt beginnt meine Tätigkeit?Wie lange bin ich bei GEMÜ?Wie sind meine Arbeitszeiten?Habe ich Urlaub?An welchem Standort werde ich eingesetzt?Wo findet der Theorieteil der Ausbildung bzw. des Dualen Studiums statt?Wo verbringe ich meine Pausen und muss ich mein Essen mitbringen?Wie ziehe ich mich an, und was ist mit Arbeitsmitteln?Bekomme ich eine Vergütung?Kann ich mit GEMÜ ins Ausland?Wie sind meine Übernahmechancen?
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Für unsere Ausbildung und unsere Dualen Studiengänge benötigst du jeweils einen Schulabschluss. Unter dem jeweiligen Beruf bzw. dem Studiengang findest du die entsprechende Angabe der Eingangsvoraussetzung. Bei Abschlussarbeiten und Stipendien weist du uns deine bisherigen Studienleistungen nach. Bei Praktika gelten die Angaben aus der Ausschreibung.
Wann und wie bewerbe ich mich?
Auf unserer Seite Bewerbungstipps findest du alles Wichtige rund um deine Bewerbung.
Zu welchem Zeitpunkt beginnt meine Tätigkeit?
Als Auszubildende/r oder dual Studierender ist der Beginn jeweils im September. Praktika und Abschlussarbeiten starten wie in der Ausschreibung angegeben oder nach Vereinbarung. Stipendien beginnen vorwiegend im Wintersemester, können mitunter aber auch zum Sommersemester vergeben werden.
Wie lange bin ich bei GEMÜ?
Die durchschnittliche Ausbildungszeit liegt bei drei Jahren, näheres findest du bei der jeweiligen Ausbildung oder dem Dualen Studium. Studentische Praktika und Abschlussarbeiten haben normalerweise eine Mindestdauer von zwei Monaten und richten sich bei Pflichtpraktika nach der jeweiligen Regelung der Hochschule. Schülerpraktika dauern maximal eine Woche und werden zwischen Schule, Schüler und uns festgelegt. Die minimale Stipendiendauer beträgt ein Semester, die Maximaldauer richtet sich nach dem jeweiligen Stipendienprogramm.
Wie sind meine Arbeitszeiten?
Während der Ausbildungszeit haben unsere Auszubildenden eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, ebenso wie Studierende in ihren Praxisphasen und Praktikanten (Studierende). Das Stipendium beinhaltet keine Arbeitszeit, gegebenenfalls können Stipendiaten jedoch als Werkstudent nach Vereinbarung bei uns arbeiten oder Praktika in den Semesterferien absolvieren, um Praxiserfahrung zu sammeln. Wir führen ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeit, wodurch du einen größeren Spielraum in der Gestaltung deiner Arbeitszeit hast.
Habe ich Urlaub?
Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach der Arbeitszeit sowie nach der Art und Dauer deiner Beschäftigung.
An welchem Standort werde ich eingesetzt?
Das hängt vom Ausbildungsgang bzw. vom Thema deines Praktikums oder deiner Abschlussarbeit ab. Die meisten unserer Auszubildenden und Studierenden lernen alle drei deutschen Standorte kennen, während Praktikanten, Bacheloranden und Masteranden häufig an einem Standort bleiben. Jedoch hast du hier durch die regelmäßigen Praktikantentreffen die Möglichkeit, alle drei Standorte zu besichtigen.
Wo findet der Theorieteil der Ausbildung bzw. des Studiums statt?
Derzeit findet der Theorieteil der Dualen Ausbildung in Künzelsau, Schwäbisch Hall oder Öhringen statt. Näheres zum Ort findest du beim jeweiligen Beruf. Die Theoriephasen des Dualen Studiums finden in Mosbach oder Bad Mergentheim statt, der Kooperative Studiengang in Künzelsau. Auch hier richtet sich der Ort nach der Studienrichtung. Näheres findest du beim jeweiligen Studiengang.
Wo verbringe ich meine Pausen und muss ich mein Essen mitbringen?
An allen drei Standorten gibt es mehrere Pausenräume, die dir dein Ansprechpartner am ersten Tag zeigt. Dort kannst du entweder das Mitgebrachte essen oder an verschiedenen Backwaren-Automaten Brötchen, Brezeln, Süßigkeiten und vieles mehr kaufen. Zudem haben wir an allen drei Standorten Kantinen, wo du verbilligt zu Mittag oder das Mitgebrachte essen kannst. Einige Kolleginnen und Kollegen verbringen ihre Pausen auch draußen, zum Teil haben wir auch hier Sitzmöglichkeiten.
Wie ziehe ich mich an, und was ist mit Arbeitsmitteln?
Wenn du in einem Bereich arbeitest, in dem Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, erhältst du diese von uns gestellt. Dasselbe gilt auch für Arbeitsmittel, die du im Betrieb benötigst. Wenn keine Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, kannst du deine Kleidung grundsätzlich selbst bestimmen. Bist du hier unsicher, kannst du gerne mit deiner jeweiligen Ansprechpartnerin sprechen. Sie kennt das Unternehmen sehr gut und kann dir sagen, wie sich die Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung kleiden.
Bekomme ich eine Vergütung?
Ja. Ausnahme sind Schülerpraktika, da diese nur wenige Tage dauern. Außerdem gibt es mehrere Sonderleistungen, die sich nach der Art und Dauer der Beschäftigung richten.
Kann ich mit GEMÜ ins Ausland?
Unsere Auszubildenden und unsere dualen Studierenden können optional mehrere Wochen bei einer unserer Tochtergesellschaften verbringen, um sowohl die internationalen, betrieblichen Abläufe von GEMÜ als auch neue Kulturen kennenlernen zu können.
Wie sind meine Übernahmechancen?
Sehr gut. Wir haben bislang nahezu alle Auszubildenden, Studierenden, Bacheloranden und Masteranden übernehmen können. Stipendiaten, Praktikanten und Schülerpraktikanten laden wir gerne zu Vorstellungsgesprächen ein, da wir sie bereits kennengelernt haben.