Elektro- und Elektronikgerätegesetz
GEMÜ wird als Hersteller mit der Marke GEMÜ und der Geräteart Kleingeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten registriert.
Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 ElektroG ist ein Hersteller verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen, bevor er Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt.
Unternehmen | WEEE-Reg.-Nr. |
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GEMÜ Gebr. Müller Apparatebau GmbH & Co. KG | DE 71422851 |